Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.04.2015 - 7 CE 15.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11027
VGH Bayern, 29.04.2015 - 7 CE 15.54 (https://dejure.org/2015,11027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2015 - 7 CE 15.54 (https://dejure.org/2015,11027)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2015 - 7 CE 15.54 (https://dejure.org/2015,11027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ruf; Abbruch von Berufungsverhandlungen durch den Präsidenten der Hochschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Abbruchs von Berufungsverhandlungen durch den Präsidenten einer Hochschule

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 18 Abs. 6 BayHSchPG
    Hochschulpersonalrecht: Zum Abbruch von Berufungsverhandlungen nach Erteilung des Rufs durch die Hochschule | Ruf; Abbruch von Berufungsverhandlungen durch den Präsidenten der Hochschule; Abbruch vor Ablauf des Zeitraums, auf den der Ruf befristet war; Dokumentation des ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 18 Abs. 6 BayHSchPG
    Hochschulpersonalrecht: Zum Abbruch von Berufungsverhandlungen nach Erteilung des Rufs durch die Hochschule | Ruf; Abbruch von Berufungsverhandlungen durch den Präsidenten der Hochschule; Abbruch vor Ablauf des Zeitraums, auf den der Ruf befristet war; Dokumentation des ...

  • rewis.io

    Abbruch von Berufungsverhandlungen durch den Hochschulpräsidenten nach befristeter Ruferteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HSchulPersG BY Art. 18 Abs. 6
    Rechtmäßigkeit des Abbruchs von Berufungsverhandlungen durch den Präsidenten einer Hochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 18 Abs. 6 BayHSchPG
    Hochschulpersonalrecht: Zum Abbruch von Berufungsverhandlungen nach Erteilung des Rufs durch die Hochschule | Ruf; Abbruch von Berufungsverhandlungen durch den Präsidenten der Hochschule; Abbruch vor Ablauf des Zeitraums, auf den der Ruf befristet war; Dokumentation des ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 14.97

    Verwaltungsakt, Rufangebot an den Bewerber um eine Professorenstelle;; Zusage,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 7 CE 15.54
    Der Ruf ist innerhalb des Berufungsverfahrens ein rechtlich unselbstständiger Schritt, dem keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen zukommt und der deshalb nicht Verwaltungsakt im Sinn des Art. 35 BayVwVfG ist (BVerwG, U.v. 19.2.1998 - 2 C 14/97 - BVerwGE 106, 187 = juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 3 BV 16.132

    Rückforderung von befristet bewilligten Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezügen

    Maßgeblich für diese rechtliche Einordnung sei die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 29.4.2015 - 7 CE 15.54 - juris), wonach der Ruf auf eine Professur ein rechtlich unselbständiger Schritt innerhalb des Berufungsverfahrens sei, dem keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen zukomme.
  • VG Würzburg, 24.11.2015 - W 1 K 14.811

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Berufungsleistungsbezügen im Fall des

    Als maßgeblich für diese rechtliche Einordnung ist die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v.29.04.2015 - 7 CE 15.54 - juris) zugrunde zu legen, wonach der Ruf auf eine Professur gegenüber einem Lehrstuhlbewerber keine unmittelbar rechtsgestaltende oder rechtsfeststellende Wirkung hat, sondern einen rechtlich unselbstständigen Schritt innerhalb des Berufungsverfahrens darstellt, dem keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen zukommt und der deshalb kein Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 BayVwVfG ist (s.a. BVerwG, U. v.19.02.1998 - 2 C 14/97 - juris Rn. 23 ff.).
  • VG Berlin, 23.01.2020 - 5 L 138.19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Abbruch einer Stellenbesetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern allein um eine unselbständige Vorbereitungshandlung mit verfahrensrechtlichem Charakter (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 14.97 - Rn. 25; zustimmend OVG Münster, Urteil vom 22. Juli 2014 - 6 A 815/11 - Rn. 67 sowie Beschluss vom 3. April 2008 - 6 B 159/08 - Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 29. April 2015 - 7 CE 15.54 - Rn. 18 und 21; vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 3. September 2015 - 2 B 14.15 - Rn. 12, alle bei juris; a. A. H. Krüger/ D. Leuze, in: Geis, Hochschulrecht in Bund und Ländern, Ordner 1, 51. Aktualisierung (Februar 2019), § 45 Rn. 46; Detmer, in Hartmer/ Detmer: Hochschulrecht - Ein Handbuch für die Praxis, 3. Aufl. 2017, 4.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht